FAQ – Antworten auf Ihre Fragen
Hier finden Sie die häufigsten Fragen und unsere Antworten darauf.
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Diese Frage begegnet uns in beiden Variationen regelmäßig, und jede Standortart hat ihre Vor- und Nachteile. Bei Waldstandorten ist Rodung nötig. Die zu rodende Fläche wird bewertet und ist im gleichen Maße zu kompensieren. Dies ist durch Aufforstung oder andere Ersatzmaßnahmen möglich. Höhenzüge mit gutem Windpotential sind bei uns meist bewaldet. Mit heute üblichen Turmhöhen sind sehr gute Windausbeuten über dem Wald möglich (im Gegensatz zu früher). Freiflächenstandorte benötigen zwar keine Rodung, dafür stechen die Anlagen deutlicher aus dem Landschaftsbild hervor. Landwirte betrachten die Nutzung von Ackerfläche für nicht landwirtschaftliche Zwecke oft kritisch. In jedem Fall ist es am sinnvollsten, die Gegebenheiten vor Ort genau zu betrachten und jeden Einzelfall gesondert zu bewerten.
Am wichtigsten für einen geeigneten Anlagenstandort ist natürlich die Windhöffigkeit. Aber es gibt auch Gebiete, die bei einer ähnlichen Windhöffigkeit wie wir kaum Anlagenstandorte haben. Dies hängt wahrscheinlich am meisten mit der Bevölkerungsdichte der Landkreise zusammen. In den nordöstlichen Landkreisen Baden-Württembergs (Neckar-Odenwald Kreis, Main-Tauber Kreis, Hohenlohe Kreis, Schwäbisch Hall) stehen mit Abstand die meisten Windkraftanlagen. Die Bevölkerungsdichten liegen hier zwischen 102 und 145 Personen pro Quadratkilometer. Die Kreise um Stuttgart liegen bei 500 bis 834 Personen pro Quadratkilometer, somit wird es hier schwierig geeignet große Flächen für die Windkraft zu finden. Nichts desto trotz haben wir uns die Karte einmal angeschaut, und aus unserer Sicht ein wenig über Gebiete recherchiert, die rein von der Fläche geeignet wären. So musste ein Projekt in der Nähe zur A8 beispielsweise aus der Planung genommen werden, weil die Autobahn Flugzeugen als Orientierung zum Flugplatz Stuttgart dient.[1] Andere Projekte sind aus Naturschutzgründen gescheitert. Die Gegenden, in denen kaum Windkraftanlagen zu sehen sind, werden also nicht außen vor gelassen, sondern sind in den meisten Fällen einfach ungeeignet.
Nach ca. 20-25 Jahren haben die Anlagen ihre Lebensdauer erreicht. Zum Abbau ist per Gesetz eine
Rücklage verpflichtend zu bilden und auch nachzuweisen, die den Rückbau incl. Fundament finanziell absichert. Ohne diese Absicherung kann eine Windkraftanlage nicht genehmigt werden.
Sollten neue Anlagen am selben Standort geplant werden, so müssen die ein komplett neues Genehmigungsverfahren durchlaufen (nach aktueller Gesetzeslage).
Einen Windpark zu planen ist sehr komplex, da verschiedenste Interessensvertreter wie zum Beispiel die Forstwirtschaft, Flugsicherheit, Landwirtschaft, Naturschutz oder die angrenzenden Gemeinden und natürlich auch wir selbst hohe Ansprüche an ein solches Projekt haben. Um diese bestmöglich miteinander zu vereinbaren, benötigen wir viel Zeit für Untersuchungen und Gespräche. Wenn wir die besten Standorte ermittelt haben, können wir in konkrete Verhandlungen mit potentiellen Herstellern treten und die Genehmigungsunterlagen vorbereiten. Hier gibt es neben sachlichen auch oft zähe bürokratische Hürden. Aus diesen und vielerlei anderen Gründen dauert die Planung und Umsetzung eines Windparks mehrere Jahre.
Auch dieser Windpark soll, wie alle unserer bisherigen Projekte, Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung bieten. Wann das soweit ist, können wir aktuell noch nicht genau sagen. Aber wir werden frühzeitig über diese Website genauere Informationen bereitstellen.