Unternehmenshistorie

Die Firma Windenergie S&H GmbH wurde am 30. März 1995 mit Sitz in Buchen-Hettigenbeuern gegründet. Sie hat seither fünf Windparks mit insgesamt 17 Windkraftanlagen realisiert. Alle Projekte wurden als Bürgerwindparks geplant, errichtet und betrieben. An den verschiedenen Betreibergesellschaften sind jeweils zwischen 60 und 290 Anteilseigner (Kommanditisten) beteiligt, die überwiegend in der Region „Neckar-Odenwald-Bauland“ wohnen, viele davon in Sichtweite der jeweiligen Windkraftanlagen.

Die bisher umgesetzten Projekte (installierte Leistung, Jahreszahl der Inbetriebnahme):

  • Windpark „Altheimer Höhe I“ (3 Anlagen, 3 MW*, IBN 2000)
  • Windpark „Hettinger Eulsberg (2 Anlagen, 3 MW, IBN 2002)
  • Windpark „Ravensteiner Höhe“ (2 Anlagen, 3 MW, IBN 2004)
  • Windpark „Steinbacher Höhe“ (3 Anlagen, 6,15 MW, IBN 2010)
  • Erweiterung „Altheimer Höhe II“ (2 Anlagen, 4,1 MW, IBN 2011)
  • Windpark „Großer Wald Hettingen/Rinschheim“ (5 Anlagen, 16 MW, IBN 2013)

*Die Leistungsangabe bezieht sich auf die insgesamte Nennleistung der Windparks

Windenergie S+H / Aktuelles (windenergie-s-und-h.de)

Motivation

Bereits Anfang der 1980er Jahre machten wir uns Gedanken über Umweltschutz und Energieversorgung. „Saurer Regen“, „atomares Restrisiko“, „ungelöste Endlagerproblematik“ sorgten bereits damals regelmäßig für Schlagzeilen. Das Thema „Klimawandel“ wurde noch wenig thematisiert, obwohl Wissenschaftler bereits darauf hinwiesen, dass die Erde bei anhaltendem (und ständig steigendem!) Verbrauch fossiler Brennstoffe unweigerlich ein CO2-Problem bekommen würde. Da musste man doch gegensteuern! Aber wie konnte ein realistischer  Lösungsansatz aussehen?

Im „Wind“ sahen wir schon in den 1990ern ein großes Potenzial, wenngleich damals nur schwer vorstellbar war, dass die Windenergie 2020  stolze 27% zur Stromerzeugung in Deutschland beitragen würde![1]

[1] https://www.ise.fraunhofer.de/de/presse-und-medien/news/2020/nettostromerzeugung-in-deutschland-2021-erneuerbare-energien-erstmals-ueber-50-prozent.html

Aber ist damit heute „alles gut“? Leider nicht. Nach Inbetriebnahme unseres 17. Windrades im Windpark „Großer Wald Hettingen/Rinschheim“ waren wir uns eigentlich einig: „Das war unser letztes Projekt“. Aber die Tatsache, dass es im Klimaschutz kaum voran geht obwohl  ein Dürresommer den nächsten jagt und wir immer rasanter auf die „Kipppunkte“ der Klimamodelle zurasen, hat uns nochmal ins Grübeln gebracht! Nicht zuletzt die Fridays-for-future-Bewegung und die Bereitschaft der nächsten Generation, sich für die Windenergienutzung zu engagieren, haben uns letztlich dazu motiviert, nochmals ein Projekt anzugehen: den Windpark „Altheim III“.

„Klimaschutz zum Mitmachen“ war schon immer unser Motto und unser Antrieb!  Denn „Windkraft gehört in Bürgerhand“ – nur das schafft die nötige Akzeptanz, das ist unsere feste Überzeugung, damals wie heute!

Anlass und Zielstellung des geplanten Windparkes

Der im Jahr 2000 errichtete Windpark „Altheimer Höhe I“ hat nach 20 Betriebsjahren zum 01.01.2021 seine ursprünglich geplante Laufzeit erreicht und ist nun in die sogenannte Weiterbetriebsphase übergegangen. Die Planungen zum Weiterbetrieb haben wir 2019 zum Anlass genommen, einen neuen Park in unmittelbarer Nähe zum auslaufenden Windpark in Altheim in Erwägung zu ziehen. Unser Ziel ist es mit fortgeschrittener Anlagentechnik das Potenzial der „Altheimer Höhe“ besser auszunutzen und auf der verfügbaren Fläche einen weiteren Bürgerwindpark zu errichten. Wir sind der Überzeugung, dass die Windkraft in Form eines von lokalen Bürgern finanzierten Projektes die Notwendigkeit der Energiewende optimal mit lokaler Wertschöpfung verbinden kann.

Planungsgebiet

Alle möglichen Standorte befinden sich auf der Gemarkung Walldürn-Altheim. Sechs der möglichen Standorte sind im Wald, einer befindet sich in der Freifläche. Außer bei letzterem sind die dazugehörigen Grundstücke im Besitz der Stadt Walldürn.
Die Standorte liegen teilweise in unmittelbarer Nähe zum Vorranggebiet des  „Teilregionalplans Windenergie“ (Teilfläche „Walldürn / Bodenwald“, NOK-VRG13 –W) sowie direkt angrenzend an die Bestands-Windparks „Großer Wald Hettingen/Rinschheim“ und „Altheimer Höhe I + II“.

Schritte der Ortsverwaltung zur Information der Öffentlichkeit

In der Sitzung des Gemeinderates Walldürn am 17.02.2020 wurden die Gemeinderäte und Gemeinderätinnen über das Projekt informiert.
Weiterhin wurde der Ortschaftsrat Altheim regelmäßig über wesentliche Planungsänderungen informiert.
Am 25.06.2020 fand eine öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Altheim in der Kirnauhalle statt, in der interessierte Bürger und Bürgerinnen Fragen zum Projekt stellen konnten.

Planungsverlauf

Abbildung 1, Erste Gedanken zum Projekt Altheim III (Stand November 2019) Durch die Erfahrungen der Windparks „Altheimer Höhe I und II“ sowie des Windparks „Großer Wald Hettingen/Rinschheim“ ist uns das Potential der dazwischenliegenden Fläche durchaus bekannt gewesen. Folglich haben wir das Gelände zwischen den beiden Parks untersucht, um alle potentiellen Standorte zu identifizieren. Die auf unserer ersten Karte zum Projekt (Abbildung 1) mit grünen Kreisen verzeichneten Standorte konnten nach einer Begehung vor Ort für grundsätzlich tauglich befunden werden. Ziel war nun, möglichst viele potentielle Standorte genau zu überprüfen, um anschließend die geeignetsten 5 bis 7 daraus selektieren zu können. Mit dieser Ausgangslage haben wir dann verschiedene Gutachten, beispielsweise Radar, Schall, Schatten, Naturschutz, und einige weitere in Auftrag gegeben und uns Rückmeldungen der lokalen Interessenvertreter eingeholt. Am 03.01. konnte mit dem Einreichen einer BImSchG-Voranfrage ein wichtiger Meilenstein erreicht werden. Hieraus hat sich ergeben, dass eine größere Umplanung nötig sein wird. Die „mittleren Standorte“ wurden aus der Planung genommen. Hierfür spricht, dass der Verkehrslandeplatz Walldürn eine Anflugschneise aus Süden benötigt. Weiterhin ergibt sich durch das Wegfallen dieser Standorte rein optisch lediglich eine Erweiterung der bestehenden Windparks, was das Landschaftsbild entlastet. Ausschlaggebend waren auch die von Gebäuden zu wahrenden Abstände zum Munitionsdepot Altheim, welche von den gestrichenen Anlagenstandorten nicht eingehalten werden konnten. Außerdem wurde der Standort in unmittelbarer Nähe zur Verbindungsstraße Altheim – Gerichtstetten gestrichen. Hier wäre Aufgrund von Abstandsregelungen zur Straße und den bestehenden Windkraftanlagen ein kleinerer Anlagentyp notwendig, was enormen Mehraufwand bedeutet hätte. Ein weiterer Standort auf der östlichen Parkseite lag in der Nähe des Modellflugplatzes Altheim. Aufgrund des nötigen Abstandsbereichs um den Modelflugplatz haben wir diesen Standort ebenfalls zurückgestellt. Von den ursprünglich angedachten Standorten mussten also sieben aus der Planung genommen werden, zwei weitere wurden verschoben. Daraus ergab sich die Notwendigkeit, zwei weitere Standorte zu finden, um das Planungsziel von 5-7 Anlagen weiterhin realistisch zu halten. Folgende Standorte befinden sich nun in der aktuellen Planung:

Abbildung 1, Erste Gedanken zum Projekt Altheim III (Stand November 2019)

Durch die Erfahrungen der Windparks „Altheimer Höhe  I und  II“ sowie des Windparks „Großer Wald Hettingen/Rinschheim“ ist uns das Potenzial der dazwischenliegenden Fläche durchaus bekannt gewesen. Folglich haben wir das Gelände zwischen den beiden Parks untersucht, um alle potenziellen Standorte zu identifizieren. Die auf unserer ersten Karte zum Projekt (Abbildung 1) mit grünen Kreisen verzeichneten Standorte konnten nach einer Begehung vor Ort für grundsätzlich tauglich befunden werden. Ziel war nun, möglichst viele potenzielle Standorte  genau zu überprüfen, um anschließend die geeignetsten 5 bis 7 daraus selektieren zu können. Mit dieser Ausgangslage haben wir dann verschiedene Gutachten, beispielsweise Radar, Schall, Schatten, Naturschutz in Auftrag gegeben und uns Rückmeldungen der lokalen Interessenvertreter eingeholt. Am 03.01.2020 konnte mit dem Einreichen eines Antrages auf Vorbescheid gemäß § 9 BImSchG ein wichtiger Meilenstein erreicht werden.

Hieraus hat sich ergeben, dass eine größere Umplanung nötig sein wird. Die „mittleren Standorte“ wurden aus der Planung genommen. Ausschlaggebend waren die von Gebäuden zu wahrenden Abstände zum Munitionsdepot Altheim, welche von den gestrichenen Anlagenstandorten nicht eingehalten werden konnten. Weiterhin ergibt sich durch das Wegfallen dieser Standorte eine Anflugschneise aus Süden, die der Verkehrslandeplatz Walldürn benötigt. Rein optisch bleibt nun lediglich eine Erweiterung der bestehenden Windparks, was das Landschaftsbild entlastet.
Außerdem wurde der Standort in unmittelbarer Nähe zur Verbindungsstraße Altheim – Gerichtstetten gestrichen. Hier wäre aufgrund von Abstandsregelungen zur Straße und den bestehenden Windkraftanlagen ein kleinerer Anlagentyp notwendig, was enormen Mehraufwand bedeutet hätte.
Ein weiterer Standort auf der östlichen Parkseite lag in der Nähe des Modellflugplatzes Altheim. Aufgrund des nötigen Abstands um den Modelflugplatz haben wir diesen Standort ebenfalls zurückgestellt.

Von den ursprünglich angedachten Standorten mussten also sieben aus der Planung genommen werden, zwei weitere wurden verschoben. Daraus ergab sich die Notwendigkeit, zwei weitere Standorte zu finden, um das Planungsziel von 5-7 Anlagen weiterhin realistisch zu halten. Auch einer dieser Standorte musste im weiteren Planungsverlauf wieder zurückgezogen werden.

Folgende sechs Standorte befinden sich nun in der aktuellen Planung:

Abbildung 2, Aktuelle Planung mit sechs Standorten

In der aktuellen Planung haben alle Standorte mindestens den doppelten zur Wohnbebauung empfohlenen Abstand (im Windenergieerlass Baden Württemberg vom 09.05.2012 sind 700 Meter der empfohlene Richtwert zur Regional- und Flächennutzungsplanung). Da für die geänderten bzw. neuen Standorte Nachkartierungen erforderlich sind, können wir diese aktuell noch nicht beantragen und werden deshalb, Stand jetzt, die bereits kartierten Standorte (Standorte A, D und G) möglichst zeitnah getrennt von den anderen beantragen.

Berücksichtigung der Ziele des Natur- und Artenschutzes bei der Planung

Klimaschutz und Naturschutz gehören untrennbar zusammen. Um für die Auswahl der Standorte eine möglichst breite Datengrundlage zur Verfügung zu haben, haben wir am 9. Juni 2020 beim Landratsamt einen Antrag auf Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gestellt. Im Rahmen dieser finden ausführliche Kartierungen aller von Windkraft betroffenen Tierartenvorkommen und deren Lebensstätten statt, aus denen hervorgeht, welche Standorte im Planungsgebiet für die Windkraft in Frage kommen und welche Vermeidungs-, Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen für die Umsetzung des Projektes nötig sind. Die Gutachten werden entsprechend der Vorgaben der Landesanstalt für Umwelt Baden Württemberg (LUBW) durchgeführt. Eine Auswertung der Untersuchungen liegt aktuell noch nicht vor. Ob die Genehmigungsanträge letztendlich eine UVP Prüfung enthalten werden, klärt sich in der vorgelagerten UVP-Vorprüfung.

Anlagentyp

Der Anlagenhersteller steht noch nicht endgültig fest. Wir befinden uns mit verschiedenen Herstellern in Gesprächen. Die Anlagendimensionen  werden sich in folgendem Bereich bewegen:

AnlagentypENERCON E160 EP5 E3
Nennleistung5,56 MW
Rotordurchmesser160 Meter
Turmhöhe166,6 Meter
TurmtypHybridturm
Getriebeartgetriebelos
ErtragCa. 10 bis 12 Mio. kWh/Anlage

Wie alle dem Stand der Technik entsprechenden Anlagen, werden auch diese mit einem System zur „Bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung“ (BNK) ausgerüstet werden. Damit gibt es keine durchgängige nächtliche Befeuerung mehr. Das heißt, nachts bleibt der Windpark dunkel – nur wenn sich ein Flugzeug nähert, werden die Anlagen mit rot blinkendem Warnlicht kenntlich gemacht. Diese Art der Nachtkennzeichnung wird auch in den Windparks „Großer Wald“ und „Altheimer Höhe II“ nachgerüstet.

Beteiligungsmöglichkeiten und lokale Wertschöpfung

Ein Projekt der geplanten Größenordnung bietet immer die Chance, regional einen Mehrwert zu schaffen, der über die „einfache grüne Energieproduktion“ hinausgeht. Wir versuchen alle Aufträge und Dienstleistungen, die mit dem Projekt einhergehen (Bauaufträge, Gutachten, etc.) soweit möglich und wirtschaftlich vertretbar, an lokal ansässige Firmen zu vergeben.

Nach dem Vorbild unserer bisherigen Parks, soll auch der Windpark „Altheim III“ wieder Möglichkeiten zur finanziellen Beteiligung von Bürgern bieten, priorisiert nach der räumlichen Nähe zum Projekt. Über die regionalen Energiegenossenschaften wird voraussichtlich auch wieder eine indirekte Beteiligung mit geringerem Eigenkapital möglich sein. Das genaue Konzept zur Bürgerbeteiligung ist aktuell noch nicht ausgearbeitet. Sobald dies der Fall ist, werden wir über die üblichen Medien und auf dieser Webseite darüber informieren.“

Aufforderung zur Rückmeldung

Die vorangegangenen Informationen sollen Ihnen die Ziele unseres Vorhabens, die benötigten Mittel und die voraussichtlichen Auswirkungen nach §2 des UVwG Baden Württemberg informieren. Schauen Sie sich auch gerne unseren FAQ Bereich an, in dem wir einige Fragen beantworten, die uns im Planungsverlauf schon öfter begegnet sind. Insofern Sie darüber hinaus Fragen oder Anregungen zu dem Projekt haben, möchten wir Sie dazu ermuntern, diese uns über das Kontaktformular zukommen zu lassen. Wir werten alle projektbezogenen Anregungen aus. Sollten gewisse Themen häufiger angesprochen werden, so äußern wir uns auf dieser Homepage dazu, andernfalls melden wir uns direkt bei Ihnen. Wir freuen uns über alle Rückmeldungen!

Hinweis! Bitte sehen Sie von Kontaktaufnahme bezüglich einer Beteiligung am Projekt ab. Sobald wir genaue Informationen zu Beteiligungsmöglichkeiten haben, werden diese hier frühzeitig bereitgestellt und angekündigt.

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